Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.1999 - 5 WF 354/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9099
OLG Hamm, 25.10.1999 - 5 WF 354/99 (https://dejure.org/1999,9099)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.1999 - 5 WF 354/99 (https://dejure.org/1999,9099)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 5 WF 354/99 (https://dejure.org/1999,9099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Rheda-Wiedenbrück - 9 FH 46/99
  • OLG Hamm, 25.10.1999 - 5 WF 354/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1023 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein

    Prozesskostenhilfe kann nach ganz herrschender Meinung, insbesondere der weit überwiegenden Rechtsprechung (OLG Köln MDR 2010, 169; OLG Naumburg MDR 2010, 403; OLG Stuttgart MDR 2010, 169; OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1436; OLG Oldenburg MDR 2002, 910; OLG Hamm FamRZ 2000, 1023 u.v.a.m.; Zöller-Geimer § 114 Rn. 2 und Rn. 42 m.w.N.), grundsätzlich auch für ein selbständiges Beweisverfahren bewilligt werden.
  • OLG Koblenz, 17.10.2008 - 7 WF 867/08

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Rahmen der güterrechtlichen

    Im Übrigen erscheint es auch durchaus denkbar, dass durch die beantragte Wertfeststellung ungeachtet der derzeit noch bestehenden weiteren Streitpunkte eine gerichtliche Auseinandersetzung letztlich vermieden wird (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1999 - 5 WF 354/99, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 25.02.2010 - 10 WF 216/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Werten zur

    Die Ansicht des Antragstellers, bereits eine Schlichtungsmöglichkeit im weitesten Sinne sei insoweit ausreichend, entspricht der jüngeren Rechtsprechung, die ein rechtliches Interesse nur dann verneint, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist (BGH MDR 2005, 162; s. auch Zöller-Herget, Kommentar zur ZPO, 28. Aufl., § 485 Rn. 7 a m.w.N.; speziell die Zulässigkeit eines Verfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO zur Vorbereitung der Vermögensauseinandersetzung bei Zugewinngemeinschaft anlässlich der Ehescheidung bejahend OLG Koblenz, FamRZ 2009, 804 und OLG Hamm, FamRZ 2000, 1023).
  • OLG Hamm, 21.11.2003 - 10 WF 220/03

    Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Wert eines in den

    Schließlich kann sich die Antragsstellerin auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des 5. Senats für Familiensachen (FamRZ 2000, 1023) berufen, weil - wie sie selbst darlegt - in jenem Verfahren ein Rechtsstreit noch nicht anhängig war und sich die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens deshalb nach § 485 Abs. 2 ZPO richtete.
  • OLG Hamm, 03.01.2023 - 10 W 71/22

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Ermittlung des

    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist der Antragsteller nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen (vgl. Funk, jurisPR-FamR 15/2010 Anm. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 5 WF 354/99 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 7 WF 867/08 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 10 WF 216/09 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht